Re: Copyright - Urheberrecht
von Sternenquilter » So 26. Jan 2014, 11:22
14.08.2000, von Heike Braun:
Hallo Sternenquilter,
nachdem immer wieder einmal Fragen zum Copyright auftauchen, hier einige allgemeine Informationen zum Thema Copyright.
Geschuetzt sind regelmaessig Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst und zwar dann, wenn eine schoepferische Leistung bei der Schaffung des Werkes erbracht werden musste. Eine besondere Eintragung oder Registrierung bzw.
Kennzeichnung (bspw. durch das beruehmte c im Kreis) ist nicht erforderlich. Der Schutz des Urhebergesetzes greift automatisch zugunsten des Urhebers. Darueber hinaus koennen diese Werke aber auch noch zusaeztlich geschuetzt werden z.B. durch die Eintragung als Marke (Markengesetz, siehe auch z.B. Disney oder Diddel, hier sind die Rechte nochmals staerker geschuetzt). Dem Urheber stehen insbesondere die Verwertungsrechte seiner geistigen Leistung zu.
Fuer Euch interssante Einschraenkung: § 53 UrhG.
Danach duefen einzelne Verfielfaeltigungssstuecke zum privaten Gebrauch hergestellt werden. § 53 UrhG enthaelt weitere erlaubte Verfielfaeltigungsmoeglichkeiten, die ich hier jedoch nicht einzeln aufzaehlen mochte.
Diese zulaessigerweise hergestellten Verfielfaeltigungen duerfen allerdings weder verbreitet werden noch zur oeffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Insbesondere darf die Verfielfaeltigung nicht entgeltlich erfolgen.
Ein privater Gebrauch i.S.d. § 53 UrhG liegt immer dann vor, wenn der Gebrauch z.B. der Kopie in der Privatshäre (also z.B. keine Kurse) zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigenen Person erfolgt. Möglich ist auch die Verwendung durch eine mit dieser Berechtigten durch ein persoenliches Band verbundenen Person. Die Frage, inwieweit zwischen zwei Personen ein "persoenliches Band" besteht, dass eine Weitergabe berechtigt, ist durch die Gerichte im Einzelfall zu entscheiden.
Keinesfalls erlaubt ist jedenfalls die Einrichtung einer Art "Verleihstelle".
Darum: Ich persoenlich wuerde aus diesen Gruenden meine vorhandenen Muster nicht in die Files stellen, um sie dort allen Mitgliedern dieser Gruppe zur Verfuegung zu stellen (so schoen ich diese Idee finde), soweit ich dieses Muster nicht selbst und frei entworfen habe (so etwas kann ich leider nicht :-) Meinen engen Freunden koennt ich aber durchaus mit einer Kopie behilflich sein, wenn sie mich darum bitten :-))).
Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur ein allgemeiner Diskussionsbeitrag und damit gebuehrenfrei, ;-)))
Herzlichst Eure Heike aus Wue